Bildschirmarbeitsplatz parallel zur Fensterfront gegen Blendung ausrichten
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Schreibtische

Teil von Arbeitsplatzlicht nach Sehaufgabe, Raum und Tageslicht planen

Bildschirmaufstellung zu Fensterfront, Leuchten und Tageslicht prüfen

Spiegelungen am Monitor vermeiden: Fünf-Schritte-Prüfung für Blickrichtung, Fenster im Rücken, Leuchten, Sonnenschutz und Display nach den DGUV-Empfehlungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Blickrichtung bei Bildschirmarbeit soll weitgehend parallel zur Fensterfront verlaufen.
  • Fenster im Rücken und Fenster im Blickfeld erzeugen unterschiedliche Blendarten.
  • Nach unten offene Leuchten über dem Kopf sind ein häufiger Reflexionstreiber.

Warum die Aufstellung über die Blendung entscheidet

Spiegelungen am Monitor entstehen nicht zufällig. Sie folgen der Geometrie aus Lichtquelle, Bildschirmoberfläche und Auge. Die DGUV Information 215-444 beschreibt die Aufstellung deshalb als ersten Hebel, bevor überhaupt Sonnenschutz ins Spiel kommt. Entscheidend sind drei Faktoren: die Blickrichtung zur Fensterfront, der Einfallswinkel des Lichts auf die Anzeige und die Entspiegelungsgüte des Displays. Wer diese Geometrie einmal versteht, erkennt falsche Stellungen in wenigen Minuten.

Schritt 1: Blickrichtung zur Fensterfront prüfen

Die DGUV Information 215-444 empfiehlt, Arbeitsplätze so zu positionieren, dass Beschäftigte am Bildschirm parallel zur Fensterfront blicken. Steht der Monitor frontal oder schräg zum Fenster, treffen große Helligkeitsunterschiede zwischen Anzeige und Fensterfläche aufeinander. Die Folge ist visuelle Beanspruchung, und direkte Sonneneinstrahlung blendet eher. Die DGUV Information 215-410 formuliert dasselbe Prinzip: Arbeitsplätze sollen zur Hauptfensterfront parallel ausgerichtet sein, um Tageslichtblendung zu vermeiden.

Schritt 2: Fenster im Rücken und über Eck prüfen

Befindet sich das Fenster hinter dem Rücken, spiegelt es sich in der Anzeige und erzeugt Reflexblendung. Zusätzlich kann direktes Sonnenlicht das Erkennen der Anzeige behindern. Die DGUV Information 215-444 ergänzt den Fall über Eck: Ist eine Fensterfront vor oder hinter dem Platz angeordnet, muss diese Seite durch Sonnenschutz entsprechend abgedunkelt werden können.

Schritt 3: Leuchtenposition über dem Platz prüfen

Erfahrungen zeigen, dass direkt strahlende Leuchten über dem Kopf als unangenehm empfunden werden und Reflexblendung verursachen; das Licht sollte schräg von oben oder seitlich einfallen. Die DGUV Information 215-410 wird deutlicher: Nach unten offene Leuchten mit einsehbaren Lampen gehören nicht direkt über den Arbeitsplatz.

Schritt Prüffrage Typische Korrektur
1 Blickrichtung parallel zum Fenster? Platz um 90 Grad drehen
2 Fenster im Rücken? Platz seitlich versetzen
3 Leuchte über dem Kopf? Leuchte versetzen oder abschirmen
4 Sonnenschutz verstellbar? verstellbare Vorrichtung nutzen
5 Display spiegelnd oder geneigt? Neigung und Darstellung anpassen

Schritt 4 und 5: Sonnenschutz, Neigung, Display prüfen

Sonnenschutz muss verstellbar sein, damit Sichtverbindung und Tageslichteinfall erhalten bleiben. In der Cut-Off-Stellung werden Lamellen so geneigt, dass die Sonne abgeschirmt wird, der Blick nach außen aber möglich bleibt. Beim Display lohnt der Blick auf die Ausstattung: Eine Positivdarstellung lässt Reflexionen weniger störend wirken, und eine Blicklinie etwa 35 Grad unter der Waagerechten gilt als günstig.

Häufige Fragen

Was, wenn sich der Platz nicht drehen lässt? Dann hilft verstellbarer Sonnenschutz, der die störende Fensterfront gezielt abdunkelt.

Reicht Sonnenschutz allein? Nein. Die Blickrichtung parallel zur Fensterfront bleibt die Grundlage, Sonnenschutz ergänzt sie.

Ist eine spiegelnde Anzeige ein Ausschlusskriterium? Fachlich wird sie für Büroarbeit nicht empfohlen; entspiegelte Anzeigen sind deutlich unempfindlicher.

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