Schreibtische
Teil von Arbeitsplatzlicht nach Sehaufgabe, Raum und Tageslicht planen
Leuchten am Arbeitsplatz nachrüsten, messen und Wirksamkeit prüfen
Leuchten nachrüsten im Büro: Ist-Messung, 500 Lux am Arbeitsplatz, 300 Lux Umgebung, 750 Lux Teilfläche, Nachmessung und Wartungsplan Schritt für Schritt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nachrüsten beginnt mit einer Messung, nicht mit dem Leuchtenkauf.
- Mindestwerte: 500 Lux am Arbeitsplatz, 300 Lux im Umgebungsbereich, 750 Lux auf einer Teilfläche.
- Die Nachmessung entscheidet, ob die Nachrüstung gewirkt hat.
Schritt 1: Ist-Zustand messen und Zielwert festlegen
Eine Nachrüstung ohne Ausgangsmessung lässt sich später nicht bewerten. Messen Sie die horizontale Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz und im Umgebungsbereich, bevor Sie etwas ändern. Die Bewertungsfläche liegt für die horizontale Beleuchtungsstärke bei 0,75 m über dem Boden. Für die zylindrische Beleuchtungsstärke liegt sie bei 1,20 m.
Arbeiten Sie mit einem Messraster, nicht mit einem Einzelwert. Über die gesamte Arbeitsfläche streuen die Werte, und ein hoher Wert an einer Stelle sagt nichts über die Gleichmäßigkeit. Notieren Sie jeden Messpunkt mit Datum und Uhrzeit, denn Tageslicht verändert das Ergebnis im Tagesverlauf.
Als Zielwerte gelten Mindestwerte, die im Betrieb dauerhaft erreichbar sein müssen. Am Arbeitsplatz sind das 500 Lux, im Umgebungsbereich 300 Lux. Für konzentrierte Sehaufgaben auf einer kleinen Fläche nennt die DGUV-Information 215-410 750 Lux auf einer Teilfläche von mindestens 600 mm x 600 mm, etwa durch eine Arbeitsplatzleuchte.
Weil die Beleuchtungsstärke durch Alterung und Verschmutzung sinkt, planen Sie den Zielwert nicht knapp. Bei einem Wartungswert von 500 Lux und einem Wartungsfaktor von 0,67 ergibt sich ein Planungswert von 750 Lux. Das ist eine Beispielrechnung mit den genannten Annahmen, keine Zusage für Ihren Raum.
Schritt 2: Konzept, Beleuchtungsart und Nachrüstpfad wählen
Nachrüstbare Lösungen setzen an drei Stellen an: an der Decke, am Arbeitsplatz selbst oder auf einer Teilfläche. Die DGUV Information 215-442 beschreibt raumbezogene, auf den Arbeitsplatz bezogene und teilflächenbezogene Beleuchtung. Für Nachrüstung im Bestand sind die beiden letzten Varianten meist der kleinere Eingriff.
Eine Stehleuchte mit direkt-indirektem Licht lässt sich ohne Deckenmontage aufstellen und dem Arbeitsplatz zuordnen. Eine Tischleuchte wirkt nur auf der Teilfläche, hebt dort aber die Beleuchtungsstärke gezielt an. Reine Deckensysteme erreichen auch den Umgebungsbereich, erfordern jedoch Montage und eine belastbare Befestigung.
Prüfen Sie vor der Auswahl, ob Blendung ausgeschlossen bleibt. Nach unten offene Leuchten mit einsehbaren Lampen gehören nicht direkt über den Arbeitsplatz. Bei Bildschirmarbeit soll die Blickrichtung weitgehend parallel zur Fensterfront verlaufen, weil sich Fenster im Rücken sonst im Bildschirm spiegeln.
Stellen Sie die Nachrüstung nicht über die Wartung. Bleiben Sie bei Wartungsfaktor und Reinigungsintervall realistisch, sonst fällt die Beleuchtungsstärke unter den Mindestwert, den Sie gerade erreicht haben.
Schritt 3: Anschluss prüfen, nachmessen und dokumentieren
Eine betriebsfertige Stehleuchte an eine vorhandene Steckdose anzustecken ist keine elektrische Installation. Sobald Sie Leitungen verlegen, Anschlüsse ändern oder eine Leuchte fest verdrahten, gilt etwas anderes. Nach DGUV Vorschrift 3 sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft zu errichten, zu ändern und instand zu halten.
Dasselbe gilt für die Prüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung durch eine Elektrofachkraft. Diese Erstprüfung entfällt nur, wenn Hersteller oder Errichter die Regelkonformität bestätigt haben.
Danach folgt die eigentliche Wirksamkeitskontrolle. Messen Sie erneut am selben Raster wie zuvor und vergleichen Sie Punkt für Punkt. Interessant sind drei Fragen: Erreicht der Arbeitsplatz 500 Lux? Bleibt der Umgebungsbereich bei mindestens 300 Lux? Hebt sich die Teilfläche auf 750 Lux ab, ohne dass die Umgebung dunkel wirkt?
Fiktives Beispiel für eine Nachmessung:
| Prüfpunkt | Vorher | Zielwert | Nachher |
|---|---|---|---|
| Arbeitsplatz (horizontale Beleuchtungsstärke) | 380 Lux | 500 Lux | 520 Lux |
| Umgebungsbereich | 210 Lux | 300 Lux | 310 Lux |
| Teilfläche 600 mm x 600 mm | 610 Lux | 750 Lux | 760 Lux |
| Blendung | ja | begrenzt | nein |
Dokumentieren Sie Ausgangsmessung, Maßnahme, Nachmessung und Wartungsplan zusammen. Halten Sie fest, wer gereinigt und wann zuletzt nachgemessen wurde. Erst diese Aufzeichnung zeigt, ob die Nachrüstung dauerhaft wirkt oder nur am ersten Tag.
Häufige Fragen
Reicht eine einzelne Nachrüstleuchte aus? Nicht automatisch. Sie kann eine Teilfläche anheben, doch der Bereich des Arbeitsplatzes und der Umgebungsbereich haben eigene Mindestwerte. Ohne Messung bleibt offen, ob beide erreicht werden.
Muss ich die neue Leuchte von einer Elektrofachkraft anschließen lassen? Nur das Anstecken an eine vorhandene Steckdose ist keine elektrische Installation. Verlegen oder Ändern von Anschlüssen fällt unter die genannten Arbeiten.
Wann ist die Nachrüstung wirksam? Wenn die drei Mindestwerte an den festgelegten Messpunkten erreicht sind und ein Wartungsplan sie über die Nutzungsdauer sichert.