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Arbeitsplatzlicht nach Sehaufgabe, Raum und Tageslicht planen

Welche Beleuchtung braucht ein Büroarbeitsplatz? Mindestwerte, Messraster, Blendung, Lichtfarbe, Tageslicht und Nachrüstung nach DGUV richtig planen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Am Bildschirmarbeitsplatz gilt ein Mindestwert von 500 Lux, im Umgebungsbereich 300 Lux. Für anspruchsvolle Sehaufgaben werden auf einer Teilfläche von mindestens 600 mm × 600 mm mindestens 750 Lux empfohlen.
  • Blendung wird getrennt begrenzt: über das UGR-Verfahren mit einem Grenzwert von 19 und über entspiegelte Bildschirme sowie verstellbaren Sonnenschutz.
  • 500 Lux sind ein Wartungswert, kein Planungswert. Die Anlage muss so geplant werden, dass dieser Wert im Betrieb dauerhaft erreichbar bleibt.

Wer Arbeitsplatzlicht plant, beantwortet keine Stilfrage, sondern ordnet drei Dinge einander zu: die Sehaufgabe, die Größe des Raums und den tatsächlichen Tageslichteinfall. Lux, Lumen und Kelvin beschreiben dabei drei verschiedene Dinge. Die Candela als Basiseinheit, davon abgeleitet Lumen als Einheit des Lichtstroms und Lux als Einheit der Beleuchtungsstärke, sind photometrische Größen mit definiertem Bezug.

Beleuchtungsstärke und Messraster festlegen

Der Ausgangspunkt ist die horizontale Beleuchtungsstärke auf der Arbeitsfläche. Nach der Arbeitsstättenverordnung und ihren Konkretisierungen muss am Arbeitsplatz ein Mindestwert von 500 Lux anliegen. Dieser Wert muss nicht im gesamten Raum erreicht werden. Er kann auf den Bereich des Arbeitsplatzes begrenzt bleiben. Im Umgebungsbereich sind 300 Lux der Mindestwert.

Der Bereich des Arbeitsplatzes setzt sich aus Arbeitsfläche und Bewegungsfläche zusammen. Dazu kann die teilflächenbezogene Beleuchtung treten. Werden höhere Werte als 500 Lux gefordert, dürfen sie auf die für die Sehaufgabe relevanten Teilflächen begrenzt werden, zum Beispiel mit einer Schreibtischleuchte.

Rechenbeispiel (vereinfacht, eigene Annahme): Für eine mittlere horizontale Beleuchtungsstärke von 500 Lux als Wartungswert ergibt sich mit dem Planungsfaktor 1,50 ein Planungswert von 750 Lux. Wer größere Sicherheiten einbauen will, plant höher. Ob das sinnvoll ist, hängt von Reinigungsintervall und Leuchtenkonstruktion ab.

Sehaufgabe / Bereich Wert und Einordnung Bewertungsfläche
Bildschirm- und Büroarbeit, Besprechung mindestens 500 Lux 0,75 m über dem Boden
Umgebungsbereich, Ablegen und Kopieren mindestens 300 Lux 0,75 m über dem Boden
Anspruchsvolle Sehaufgabe auf Teilfläche mindestens 750 Lux empfohlen mindestens 600 mm × 600 mm
Zylindrische Beleuchtungsstärke mindestens ⅓ der horizontalen 1,20 m über dem Boden
Direktblendung UGR ≤ 19 unabhängig vom Beleuchtungsniveau

Für die Messung wählen Sie ein Raster. Empfohlen werden laut DGUV Information 215-442, Beleuchtung im Büro für Teilflächen 0,2 m, für Bereiche des Arbeitsplatzes 0,2 m, für kleine Räume 0,6 m, für mittlere Räume 1,0 m und für große Räume 3,0 m Rastermaß.

Die Bewertungsfläche für horizontale Werte liegt bei 0,75 m Höhe, die der zylindrischen Werte bei 1,20 m. Ist die tatsächliche Höhe der Sehaufgabe bekannt, kann dort gemessen werden. Auch die Gleichmäßigkeit spielt mit: als Mindestwert gilt 0,6 im Arbeitsbereich und 0,5 im Umgebungsbereich.

Blendung, Lichtfarbe und Lichtrichtung

Blendung tritt in zwei Formen auf. Direktblendung geht von hellen Flächen im Gesichtsfeld aus, etwa Leuchten, Fenstern oder beleuchteten Wänden. Die Bewertung erfolgt über das UGR-Verfahren. In Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen darf der UGR-Wert 19 nicht überschreiten. Dieser Wert gilt unabhängig vom Beleuchtungsniveau.

Reflexblendung entsteht, wenn sich helle Flächen in der Bildschirmoberfläche spiegeln. Das mindert den Kontrast zwischen Zeichen und Hintergrund. Der Arbeitsplatz sollte daher möglichst parallel zur Fensterfront ausgerichtet sein. Fenster im Rücken der Beschäftigten sind problematisch, weil sie sich im Bildschirm spiegeln können. Bildschirme mit spiegelnder Oberfläche sind für Büroarbeit ungeeignet.

Auch die Lichtfarbe wird über einen Standardcode beschrieben. Der Code 840 bedeutet: Farbwiedergabeindex Ra ≥ 80 und Farbtemperatur 4000 K, also neutralweiß. Die drei Gruppen sind warmweiß unter 3300 K, neutralweiß von 3300 K bis 5300 K und tageslichtweiß über 5300 K. Tageslichtweißes Licht hat einen hohen Blauanteil und wird bei 500 Lux vor allem abends eher als unangenehm empfunden.

Für die Farbwiedergabe gilt: Lampen sollen mindestens Ra = 80 aufweisen. Das ist eine Gütemerkmalsanforderung, die sich auch auf nachgekaufte Leuchtmittel erstreckt.

Bei der Lichtrichtung empfiehlt die DGUV Information 215-410 zu Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen eine Direkt-/Indirektbeleuchtung. Tiefstrahlende Leuchten und unten offene Leuchten sollen nicht direkt über dem Arbeitsplatz sitzen. Sonst drohen Reflexe, harte Schatten und Verschattung der Arbeitsfläche durch den eigenen Körper.

Tageslicht, Nachrüstung und Lichtmanagement

Tageslicht ist nicht nur Zuordnungssache, sondern eine Anforderung mit messbaren Kriterien. Die Arbeitsstättenverordnung fordert möglichst ausreichendes Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen. Konkretisiert wird dies über einen Tageslichtquotienten am Arbeitsplatz von größer als 2 Prozent oder ein Verhältnis der lichtdurchlässigen Fläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1 zu 10.

Dass Tageslicht allein die Beleuchtungsaufgabe löst, stimmt nicht. Bei einem Tageslichtquotienten über 2 Prozent kann laut DGUV Information 215-444 zum Sonnenschutz im Büro in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Tageslicht zur Hälfte der jährlichen Arbeitszeit mit mindestens 300 Lux beiträgt. Werte von 500 Lux und mehr müssen zeitweise aus einer Kombination von Tages- und Kunstlicht entstehen. Geeignete, verstellbare Sonnenschutzvorrichtungen sind erforderlich, um Direkt- und Reflexblendung zu begrenzen und hohe Beleuchtungsstärken am Bildschirm zu vermeiden.

Für die Nachrüstung ist der Wartungsgedanke entscheidend. Die Mindestwerte sind Wartungswerte, die im Betrieb erreichbar sein müssen. Lampen, Leuchten und Räume altern oder verschmutzen. Als Referenzwerte nennt die DGUV Information 215-442 zu Beleuchtungswerten und Wartungsfaktoren unter anderem 0,75 für stabförmige Leuchtstofflampen mit dreijährigem Lampenwechsel und jährlicher Reinigung in sauberen Räumen. Für LED-Leuchten mit jährlicher Reinigung gilt 0,70 unter Beachtung des Lichtstromrückgangs bis L80 = 50.000 h. Beim Fehlen von Daten wird 0,67 herangezogen.

Nachrüstpfad (Vorschlag, keine Norm):

  1. Ist-Wert am Arbeitsplatz messen und mit dem Sollwert 500 Lux vergleichen.
  2. Umgebungsbereich prüfen: 300 Lux sind der Mindestwert, nicht das Ziel.
  3. Blendquellen sichten: Leuchten über dem Platz, Reflektoren, Fenster im Rücken.
  4. UGR-Wert der eingesetzten Leuchten dokumentieren.
  5. Reinigungs- und Wartungsintervall vor der Beschaffung festlegen, damit der Planungswert plausibel bleibt.

Lichtmanagement ist die Steuerung und Regelung von Licht, zum Beispiel die Anpassung an Tageslicht und Anwesenheit. Die DGUV-Information weist darauf hin, dass Lichtmanagement früh in der Planung berücksichtigt werden muss, weil technische Anpassungen im Nachhinein meist schwer möglich sind. Beschäftigte müssen über Bedienung und Sinn der eingestellten Lichtsituationen informiert werden, sonst wird die beste Anlage nicht genutzt.

Häufige Fragen

Welche Lichtfarbe ist für einen Bildschirmarbeitsplatz richtig? Eine pauschal richtige gibt es nicht. Warmweiße Lampen wirken wohnlicher, neutralweiße sachlicher. Entscheidend ist die gewünschte Raumwirkung, der Mischbetrieb mit Tageslicht und die Tatsache, dass tageslichtweißes Licht bei 500 Lux vor allem abends als unangenehm empfunden werden kann. Bei Lampentausch sollten die gleichen Kennwerte nachgekauft werden, also Farbwiedergabe und Farbtemperatur.

Wie oft muss die Beleuchtung nachgemessen werden? Die DGUV-Informationen nennen kein festes Intervall. Klar ist: 500 Lux sind ein Wartungswert, der im Betrieb erreichbar bleiben muss. Wann nachgemessen wird, hängt von Reinigungsintervall, Leuchtenbauart, Alterung und Verschmutzung ab. Eine pragmatische Reihenfolge ist, zuerst den Ist-Wert zu erfassen, dann Wartungsplan und Messraster festzulegen.

Reicht Tageslicht am Fensterplatz aus, um die 500 Lux zu erfüllen? Nein, nicht zuverlässig. Selbst bei einem guten Tageslichtquotienten trägt das Tageslicht nur zeitweise zur Beleuchtungsstärke bei. Werte von 500 Lux und mehr entstehen regelmäßig aus der Kombination von Tages- und Kunstlicht. Sonnenschutz reguliert den Tageslichteinfall zusätzlich.

In diesem Leitfaden

  1. Arbeitsplatzleuchten für Bildschirmarbeit dokumentationsgestützt auswählenWelche Schreibtischlampe für Bildschirmarbeit? Anforderungsprofil mit 750 Lux, 600 x 600 mm, Ra 80, UGR 19 und Herstellernachweis nach DIN 5035-8.
  2. Lichtfarbe im Büro nach Wirkung, Kelvin und Farbwiedergabe auswählenLichtfarbe im Büro richtig wählen: warmweiß, neutralweiß und tageslichtweiß im Vergleich, Kelvinbereiche nach DGUV sowie Ra mindestens 80 als Mindestanforderung.
  3. Leuchten am Arbeitsplatz nachrüsten, messen und Wirksamkeit prüfenLeuchten nachrüsten im Büro: Ist-Messung, 500 Lux am Arbeitsplatz, 300 Lux Umgebung, 750 Lux Teilfläche, Nachmessung und Wartungsplan Schritt für Schritt.

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