Karte zur Prüfung von Monitorhöhe und Sehabstand am Schreibtisch
Bild: Schreibtischwahl

Schreibtische

Teil von Bildschirm für Büro auswählen: Einsatzprofil, Ergonomie und Anschlüsse entscheiden

Monitorhöhe und Sehabstand am eigenen Schreibtisch eigenständig prüfen

Monitorhöhe und Sehabstand selbst messen: DGUV-Sollwerte, Verstellweg des Standfußes und die Wenn-dann-Regel für eine Halterung am Schreibtisch.

Ein Monitor auf dem falschen Niveau kostet täglich Konzentration. Ob der mitgelieferte Standfuß reicht oder eine Halterung nötig wird, lässt sich mit drei Messpunkten und zwei belegten Sollwerten klären.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Oberste sichtbare Zeile maximal auf Augenhöhe, Sehabstand mindestens 50 cm.
  • Tischhöhe mindestens 74 +/- 2 cm, besser vollständig höhenverstellbar.
  • Drei Messungen entscheidenAugenhöhe, Oberkante Zeile, Abstand Auge zum Bildschirm.
  • Verstellweg und Befestigung stehen im Datenblatt, nicht in dieser Prüfung.

Sollwerte und Messpunkte

Die DGUV nennt für Bildschirmarbeitsplätze eine Bildschirmhöhe, bei der die oberste Zeile maximal auf Augenhöhe liegt, und einen Sehabstand von mindestens 50 cm. Die Leitlinien der DGUV zum Büro führen dazu die DGUV Information 215-410 als Gestaltungsleitfaden für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze.

Setzen Sie sich so, wie Sie tatsächlich arbeiten, und messen Sie drei Werte mit dem Maßband:

Drei Messwerte am Sitzplatz

  • Augenhöhe im Sitzen vom Boden messen
  • Oberkante sichtbare Zeile vom Boden messen
  • Abstand Auge zu Bildschirm messen
  • Wert 2 darf Wert 1 nicht überschreiten
  • Sehabstand mindestens 50 cm einhalten

Der zweite Wert darf den ersten nicht überschreiten. Der dritte muss mindestens 50 cm betragen. Die Tischhöhe prüfen Sie zusätzlich mit einem vierten Wert.

Tischhöhe einordnen

Der Überblick zur gesunden Schreibtischarbeit der DGUV nennt als ergonomische Bedingungen unter anderem eine Tischhöhe von mindestens 74 +/- 2 cm, besser vollständig höhenverstellbar, damit Beschäftigte auch im Stehen arbeiten können. Ein starrer Tisch in diesem Bereich ist kein Mangel. Er begrenzt nur die Möglichkeit, zwischen Sitz und Stand zu wechseln.

Für die Monitorprüfung ist die Tischhöhe der Ausgangspunkt. Steht der Tisch zu hoch, wandert die Augenhöhe mit, und der Bildschirm muss entsprechend tiefer.

Standfuß messen und vergleichen

Der Standfuß muss den Bildschirm so tragen, dass die Oberkante auf oder unter Augenhöhe liegt. Prüfen Sie das in zwei Schritten.

Vorgehen

Ist-Zustand
Oberkante der sichtbaren Zeile vom Boden messen
Soll-Zustand
Augenhöhe im Sitzen vom Boden messen
Abgleich
A gegen B vergleichen

Ergebnis

Ist-Zustand
Wert A
Soll-Zustand
Wert B
Abgleich
A muss kleiner oder gleich B sein

Beispielrechnung: Angenommen, die Augenhöhe liegt bei 118 cm und die Oberkante der Zeile bei 122 cm. Dann fehlen 4 cm nach unten. Ob der Standfuß diese 4 cm hergibt, steht im Datenblatt des Geräts. Verstellbereich und VESA-Maße sind dort angegeben und werden hier nicht behauptet.

Wenn-dann-Regel für die Halterung

Reicht der Verstellweg des Standfußes nicht aus, ist der Wechsel auf eine Halterung die begründete Entscheidung. Diese Regel gilt in beide Richtungen:

Advantages

  • Wenn Wert A kleiner oder gleich Wert B ist und der Sehabstand mindestens 50 cm beträgt, genügt der vorhandene Standfuß.

Drawbacks

  • Wenn Wert A größer als Wert B ist und der Standfuß den nötigen Verstellweg nicht bietet, ist eine Halterung erforderlich.

Vor dem Kauf gleichen Sie drei Angaben im Datenblatt ab: Verstellweg, VESA-Lochabstand und Traglast. Diese Werte gelten nur für das konkrete Gerät. Bohr- und Befestigungsfragen an Wand oder Tischplatte sind in den hier genutzten Quellen nicht behandelt.

Häufige Fragen

Reicht ein Standfuß ohne Höhenverstellung?

Ja, wenn die Oberkante der sichtbaren Zeile maximal auf Augenhöhe liegt und der Sehabstand mindestens 50 cm beträgt. Fehlt der Verstellweg, hilft nur eine andere Aufstellung oder eine Halterung.

Was messe ich zuerst?

Zuerst die Augenhöhe im Sitzen, dann die Oberkante der sichtbaren Zeile. Der Vergleich dieser beiden Werte zeigt, ob der Standfuß den Sollwert verfehlt.

Ersetzt die Messung einen Herstellernachweis?

Nein. Die Messung prüft nur Ihre Sitzposition. Verstellbereich, VESA-Maße und Traglast kommen aus dem Datenblatt des Geräts.

Mehr aus Schreibtische