Schreibtische

Teil von Bildschirm für Büro auswählen: Einsatzprofil, Ergonomie und Anschlüsse entscheiden

Zwei Monitore am Schreibtisch aufstellen und ergonomisch ausrichten

Zwei Monitore ergonomisch aufstellen: Tischfläche, Beinraum und Sehabstand mit fünf Messpunkten prüfen und daraus die passende Anordnung ableiten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fünf Maße entscheiden: Tischbreite, Tischtiefe, Beinraum, freie Bewegungsfläche und Sehabstand.
  • Für zwei Bildschirme nebeneinander braucht es mindestens 160 cm Tischbreite und mindestens 50 cm Abstand zum Auge.
  • Reicht die Breite nicht, bleibt eine versetzte Anordnung; übereinander ist ein Kompromiss mit hoher Kopfhaltung.

Aufmaß nehmen: fünf Messpunkte am eigenen Schreibtisch

Nehmen Sie ein Maßband und messen Sie zuerst die Tischplatte. Die DGUV nennt als Mindestmaße 160 cm × 80 cm und eine Tischhöhe von mindestens 74 ± 2 cm, besser vollständig höhenverstellbar (Tischabmessungen und Tischhöhe). Passt die Breite nicht zu zwei Geräten, ist das kein Mangel Ihres Geräts, sondern eine Grenze des Tisches.

Messen Sie zweitens den Beinraum unter der Platte. Die DGUV nennt mindestens 85 cm Breite, besser 120 cm oder mehr (Beinraum und Bewegungsfläche). Drittens die freie Bewegungsfläche: mindestens 1,5 m², mindestens 1 m tief und breit. Viertens den Sehabstand, mindestens 50 cm. Fünftens die Höhe der obersten sichtbaren Bildschirmzeile.

Diese fünf Werte notieren Sie, bevor Sie Halterungen oder Kabel bestellen. Die DGUV-Sollwerte sind Mindestbedingungen am Arbeitsplatz, keine Empfehlung für ein bestimmtes Gerät oder eine bestimmte Halterung.

Anordnung wählen: nebeneinander, versetzt oder übereinander

Aufmaß-Ergebnis Anordnung Bedingung
Tischbreite ab 160 cm, Beinraum ab 85 cm nebeneinander beide Geräte mittig zur Sitzposition, Sehabstand bleibt ab 50 cm
Tischbreite unter 160 cm, Beinraum ab 85 cm versetzt Hauptbildschirm mittig, zweites Gerät seitlich angewinkelt
Tischbreite knapp, Beinraum knapp übereinander nur mit geprüfter Verstellmöglichkeit der Höhe

Die Werte in der Spalte links sind Beispielwerte für diese Zuordnung, keine Norm. Wer nebeneinander arbeitet, dreht den Kopf horizontal; das ist meist günstiger als der dauernde Blick nach oben. Deshalb ist übereinander die letzte Option, wenn Höhe und Verstellweg nicht passen.

Ein versetzter Aufbau verliert Bildfläche gegenüber einem geraden. Prüfen Sie, ob die häufigste Anwendung den größeren Anteil der Fläche auf dem Hauptbildschirm bekommt. Die Aufteilung von Fenstern in mehreren Betriebssystemen ist in den erfassten Quellen nicht behandelt und wird hier nicht behauptet.

Sehabstand, Bildschirmhöhe und Halterung prüfen

Übertragen Sie den Sehabstand auf beide Geräte: mindestens 50 cm vom Auge. Die oberste Zeile darf maximal auf Augenhöhe liegen (Sehabstand und Bildschirmhöhe). Ein zweites Gerät tiefer zu stellen, ist zulässig; ein zweites Gerät höher zu stellen, erzwingt eine Kopfhaltung, die die DGUV so nicht vorsieht.

Eine Halterung für zwei Geräte kann Standfüße ersetzen und Tischfläche freigeben. Traglast und Ausleger stehen im Datenblatt der Halterung, nicht in den erfassten DGUV-Quellen. Gleichen Sie diese Angaben mit dem Gewicht beider Geräte ab, bevor Sie montieren.

Zur Raumplanung verweist die DGUV auf eigene Publikationen, darunter die Information 215-441 zur Büroraumplanung und die Information 215-450 zur Softwareergonomie (DGUV-Publikationen für das Büro). Beides betrifft den Arbeitsplatz, nicht die Traglast einer Halterung.

Häufige Fragen

Reichen zwei 24-Zoll-Monitore auf einem 140 cm breiten Tisch? Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die DGUV-Mindestbreite von 160 cm bezieht sich auf den Arbeitsplatz. Prüfen Sie mit den fünf Messpunkten, ob Beinraum und Sehabstand auch bei schmalerem Tisch erfüllt bleiben.

Muss ich die Monitore nebeneinander stellen? Nein. Nebeneinander, versetzt und übereinander sind mögliche Anordnungen. Entscheidend sind Sehabstand, Beinraum und freie Bewegungsfläche.

Brauche ich eine Halterung? Nicht zwingend. Sie ist ein Mittel, um Standfüße und Tischfläche zu sparen. Ob sie passt, klärt das Datenblatt zur Traglast, nicht die DGUV-Quelle.

Mehr aus Schreibtische

Schreibtische

Welche Bildschirmanschlüsse und Auflösungen unterstützt das Surface Thunderbolt 4 Dock?

Surface Thunderbolt 4 Dock am Büroplatz: welche Auflösungen und Bildwiederholraten je Host gelten und welche Kabel Sie für zwei 4K-Monitore brauchen.

Schreibtische

Panelarten für Textarbeit einordnen: Was Quellen belegen und was das Datenblatt liefert

IPS, VA oder TN fürs Büro? Zwei EIZO-Quellen belegen Blickwinkel und Farbverschiebung, aber keine aktuellen Modellwerte. So prüfen Sie das Datenblatt.

Schreibtische

Was ist beim Bürostuhl für acht Stunden oder zwei Stunden tägliche Nutzung zu beachten?

Bürostuhl auswählen nach Sitzdauer: Nutzungsprofil, Sollwerte aus der DGUV-Praxishilfe, Ist-Werte am Arbeitsplatz und offene Beschaffungsfragen erfassen.

Schreibtische

Schreibtische für feste und wechselnde Arbeitsplätze auswählen

Schreibtisch auswählen: belegte Maße aus DGUV 215-410, feste oder verstellbare Höhe, Beinraum, Bewegungsfläche und offene Herstellerangaben prüfen.