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Elektrisches Schreibtischgestell: Herstellerangaben richtig vergleichen
Verstellbereich und Traglast von Schreibtischgestellen richtig prüfen: belegte DGUV-Höhenwerte, klares Vergleichsraster und fiktives A/B-Beispiel für die Leselogik.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Prüfe zuerst den Verstellbereich gegen die belegten Höhenwerte, nicht das Prospektdesign.
- Vergleiche die kumulierten Gerätegewichte mit der angegebenen Traglast in derselben Einheit.
- Jede Zeile im Raster braucht eine Herstellerunterlage. Ohne Unterlage bleibt das Feld leer.
Warum die Quelle vollständig verstellbare Arbeitsflächen bevorzugt
Die DGUV Information 215-410 ist ein Leitfaden von Juli 2019. Sie nennt für Arbeitsflächen Mindestanforderungen und ergonomische Empfehlungen. Vollständig höhenverstellbare Arbeitsflächen wirken sich günstig auf den Bewegungsapparat aus, wenn die Nutzung die Sitz-Steh-Dynamik fördert. Auch die aug.dguv.de-Zusammenfassung zur überarbeiteten DGUV Regel 115-401 nennt die Option, die Höhe des Schreibtisches zu verstellen, als wichtig, um zeitweise im Stehen zu arbeiten. Beide Quellen sind Empfehlungen, keine zugesagte Garantie.
Für den Alltag heißt das: Ein Gestell ohne durchgehenden Verstellbereich fällt im Raster zuerst heraus. Erst danach lohnen Antriebsart, Steuerung oder Hubgeschwindigkeit eine Zeile.
Verstellbereich gegen die belegten Höhenwerte abgleichen
Die Tabelle 10 der DGUV Information nennt konkrete Bereiche in Millimetern. Diese Werte sind Prüfmaßstab, keine Produktzusage.
| Arbeitsflächenhöhe | Mindestanforderung | Ergonomische Empfehlung |
|---|---|---|
| Sitzende Tätigkeit | 650 bis 850 mm | unter 620 bis 850 mm |
| Stehende Tätigkeit | 950 bis 1250 mm | 950 bis 1250 mm |
| Sitzend und stehend, vollständig verstellbar | 650 bis 1250 mm | unter 620 bis 1250 mm |
| Feste Höhe sitzend | 740 ± 20 mm | entfällt |
| Feste Höhe stehend | 1050 ± 20 mm | entfällt |
Deckt ein Hersteller den Bereich 650 bis 1250 mm nicht ab, ist das Gestell für einen vollständig verstellbaren Sitz-Steh-Platz zumindest erklärungsbedürftig. Die beiden festen Höhen 740 ± 20 mm und 1050 ± 20 mm dienen als Gegenprobe: Ein Verstellbereich, der diese Bänder nicht einschließt, verfehlt die dokumentierten Referenzwerte.
Der Leitfaden behandelt nur vollständig höheneinstellbare Tische ausführlich. Das ist eine dokumentierte Schwerpunktsetzung, keine Aussage über jedes am Markt erhältliche Gestell.
Traglast und Antriebsangaben nur aus Herstellerunterlagen übernehmen
Die DGUV-Quelle liefert kein Prüfverfahren, mit dem sich aus Prospektangaben eine zulässige Betriebslast ableiten lässt. Sie bleibt bei der Regel, dass elektrische Betriebsmittel so gestaltet sein und instandgehalten werden müssen, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung Gefahren durch elektrische Energie vermieden werden. Das ist eine allgemeine Anforderung, keine gerätespezifische Zulassung.
Wo die Quelle Grundsätze der Ergonomie nennt, gilt das ebenfalls für die Beschaffung. Der DIN-Normenausschuss Ergonomie bearbeitet unter anderem die Mensch-Maschine-Schnittstelle und Gebrauchstauglichkeit und berücksichtigt menschliche Eigenschaften und Leistungsfähigkeit. Daraus folgt für das Raster: Eine Zahl ohne Unterlage wird nicht bewertet, sondern zur Nachfrage markiert.
Eine Herstellerangabe bleibt eine Angabe des Herstellers. Sie ist kein unabhängiger Test und keine geprüfte Dauerhaltbarkeit.
Ein transparentes Vergleichsraster mit eigenem Gerätegewichtsinventar
Das Raster hat eine Spalte je Gestell. Diese Zeilen sind Pflicht, sobald eine Entscheidung ansteht:
- Verstellbereich in Millimetern, mit Herstellerunterlage
- zulässige Traglast in Kilogramm, mit Herstellerunterlage
- Antriebsart, Steuerung und Hubgeschwindigkeit, jeweils nur mit Unterlage
- kumuliertes Gerätegewicht aus dem eigenen Inventar
- Herkunft und Datum der Unterlage sowie Entscheidung nach der festgelegten Regel
Für das Inventar zählst du die Geräte am Platz zusammen: Monitor, Monitorarm, Notebook mit Dockingstation, Tastatur, Maus, Lampe, Ladestation. Das sind eigene Werte, keine Herstellerangabe. Fehlt eine Traglast, bleibt die Zeile leer. Das Gestell wird nicht bewertet, sondern zur Nachfrage markiert.
Fiktives Beispiel A und B: Verstellbereich und Traglast entscheiden
Die folgenden Werte sind ausdrücklich Annahmen des Artikels und nicht aus Quellen belegt. Sie zeigen nur die Leselogik.
Angenommene Arbeitsplatzanforderung: Verstellbereich 650 bis 1250 mm, Summe der Gerätegewichte 23 kg.
| Zeile | Gestell A | Gestell B |
|---|---|---|
| Verstellbereich | 640 bis 1290 mm | 720 bis 1210 mm |
| Zulässige Traglast | 70 kg | 50 kg |
| Summe Gerätegewicht | 23 kg | 23 kg |
| Entscheidung | angenommen | abgelehnt |
A erfüllt beide Bedingungen. B liegt bei der Traglast über der Summe, deckt aber 650 bis 1250 mm nicht ab und wird abgelehnt. Antriebsart, Steuerung und Hubgeschwindigkeit bleiben im Beispiel leer, weil sie hier nicht entscheidungsrelevant sind.
Häufige Fragen
Welche Werte sind Empfehlung und welche sind Pflicht?
Die DGUV-Werte sind dokumentierte Empfehlungen aus einem Leitfaden von 2019, keine zugesagte Garantie. Für einen Arbeitsplatz gelten daneben die staatlichen Vorgaben, die hier nicht bewertet werden.
Warum bleibt eine Zeile im Raster leer?
Weil ohne Herstellerunterlage keine belastbare Zahl vorliegt. Eine geschätzte Traglast würde das Ergebnis nur verschleiern.
Zählt das kumulierte Gerätegewicht als Herstellerangabe?
Nein. Es ist dein eigenes Inventar. Nur die zulässige Traglast stammt vom Hersteller.