Arbeitsplatzzubehör
Welches Arbeitsplatzzubehör verbessert die Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz und welches ist unnötig?
Prüfen Sie mit belegten DGUV-Werten, welches Arbeitsplatzzubehör Haltung und Ablauf am Bildschirm verbessert und welches Sie sich sparen können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zubehör ist kein Ersatz für die Grundeinstellung. Erst Sitzhöhe, Tischhöhe und Armwinkel prüfen, dann kaufen.
- Getrennte Tastatur und Maus, ein ausreichender Sehabstand und ein verstellbarer Bildschirm lösen die meisten Alltagsprobleme.
- Fußstütze, Dokumentenhalter und Notebookständer sind Reaktionen auf einen konkreten Engpass, keine Grundausstattung.
- Alles, was eine bereits erfüllte Anforderung doppelt löst, bleibt unnötig.
Warum die Grundeinstellung vor jedem Zubehörkauf kommt
Ergonomie heißt, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung an den Menschen anzupassen. So beschreibt es die DGUV in ihrem Themenüberblick Ergonomie. Genau diese Richtung entscheidet auch über Zubehör.
Ein zusätzliches Hilfsmittel ist nur dann sinnvoll, wenn eine konkrete Anforderung am Platz nicht erfüllt ist. Wer dagegen zuerst kauft und danach einstellt, kauft häufig doppelt.
Die DGUV-Homeoffice-Checkliste macht die Reihenfolge vor: Die auf der Tischplatte aufliegenden Unterarme sollen mit den Oberarmen einen rechten Winkel bilden. Bei fester Tischhöhe muss der Arbeitsstuhl passend eingestellt werden.
Bei einer nicht höhenverstellbaren Tischplatte nennt die Checkliste 74 Zentimeter plus minus 2 Zentimeter als funktionalen Wert. Erst danach stellt sich die Frage nach Hilfsmitteln wie einer Fußstütze.
Eingabegeräte trennen und Abstände einhalten
Viele Beschwerden entstehen nicht durch fehlendes Zubehör, sondern durch eine Notebook-Tastatur am falschen Platz. Die Checkliste empfiehlt deshalb getrennte Tastatur und Maus.
Ein Notebook ohne zusätzliche Eingabegeräte ist nur kurzzeitig sinnvoll. Für flexibles Aufstellen auf der Arbeitsfläche sind Bildschirm, Tastatur und Maus getrennt die bessere Variante.
Konkret nennt die Checkliste einen Abstand von 10 bis 15 Zentimetern zwischen Tastatur und Tischkante. Die Handballen liegen davor ab. Das entlastet Schulter- und Nackenmuskeln.
Für die Maus gilt ein einfaches Kriterium: Sie muss in entspannter Körper- und Armhaltung bedienbar sein. Die Maus liegt nah am Körper, die Schultern hängen entspannt herab.
Passt das bereits, brauchen Sie kein neues Eingabegerät. Ein Wechsel lohnt nur, wenn eine dieser drei Bedingungen verletzt ist.
Bildschirmhöhe und Sehabstand prüfen
Der Bildschirm ist der zweite große Hebel. Die DGUV-Regel 115-401 nennt für Bildschirmarbeitsplätze einen Sehabstand von mindestens 50 Zentimetern und Tischabmessungen von mindestens 160 mal 80 Zentimetern Gesundes Arbeiten am Schreibtisch.
Die Homeoffice-Checkliste arbeitet mit einem Korridor von 50 bis 80 Zentimetern zwischen Augen und Bildschirm. Der Blick soll leicht nach unten gerichtet sein, nicht nach oben.
Die Bildschirmhöhe soll so niedrig wie möglich liegen. Die oberste Zeile darf höchstens auf Augenhöhe stehen. Ein separater Bildschirm ist zu bevorzugen.
Ein Notebookdisplay unter 15 Zoll ist für längere Arbeit zu klein. Dann kann ein Notebookständer helfen. Zwingend erforderlich sind in diesem Fall eine zusätzliche Maus und Tastatur.
Diese Kombination ist der häufigste echte Zubehörbedarf. Wer bereits einen ausreichend großen Monitor mit separaten Eingabegeräten nutzt, braucht keinen Ständer.
Tabelle: Welche Anforderung welches Zubehör rechtfertigt
Die folgende Tabelle überträgt die belegten Werte in eine einfache Prüfung. Sie ist unsere eigene Entscheidungshilfe, keine DGUV-Vorgabe.
| Anforderung aus den Quellen | Betroffenes Zubehör | Prüfwert | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Unterarme bilden mit Oberarmen rechten Winkel | Fußstütze | Füße stehen nicht auf dem Boden | offen oder erfüllt |
| Getrennte Eingabe möglich | Tastatur und Maus | separates Gerät vorhanden | offen oder erfüllt |
| Tastaturabstand zur Tischkante | Handballenauflage | 10 bis 15 cm | offen oder erfüllt |
| Sehabstand Augen zum Bildschirm | Monitorhalterung | 50 bis 80 cm | offen oder erfüllt |
| Häufig genutzte Arbeitsmittel | Dokumentenhalter | zentrales Blickfeld | offen oder erfüllt |
Lesen Sie die Tabelle von oben nach unten. Sobald ein Ergebnis erfüllt lautet, entfällt das zugehörige Zubehör. Ein offenes Ergebnis zeigt, wo eine Anpassung oder ein Hilfsmittel nötig ist.
Fußstütze, Halterung und Dokumentenhalter einordnen
Eine Fußstütze ist eine Reaktion auf ein Höhenproblem. Die Checkliste nennt sie, wenn die Füße nicht am Boden stehen. Das kann bei fester Tischhöhe kleinere Personen betreffen.
Wer Tisch und Stuhl bereits höhenverstellbar hat, stellt zuerst den Stuhl ein und passt dann die Tischhöhe an. In diesem Fall wird die Fußstütze meist überflüssig.
Eine Monitorhalterung löst ein anderes Problem: den Sehabstand und die Blickhöhe. Reicht die Tischfläche und steht der Bildschirm schon richtig, bringt eine Halterung wenig.
Ein Dokumentenhalter folgt dem Grundsatz des zentralen Blickfelds. Häufig genutzte Arbeitsmittel gehören dorthin, um ungünstige Kopf- und Körperhaltungen zu vermeiden.
Die Quellen belegen diese Anforderung, aber keine konkreten Maße oder Neigungswinkel für Halter. Die Entscheidung bleibt daher eine Einschätzung am eigenen Platz.
Beispielrechnung: Was ein Prüfdurchgang kostet
Diese Rechnung ist ein illustratives Beispiel, keine Marktpreisangabe. Die erfassten Quellen enthalten keine Preise für Zubehör.
Angenommen, Sie prüfen fünf Positionen mit je drei Minuten. Das sind 15 Minuten Arbeitszeit. Bei einem angenommenen internen Stundensatz von 40 Euro ergeben sich 10 Euro.
Diesen 10 Euro stehen die vermiedenen Fehlkäufe gegenüber. Kaufen Sie eine Fußstütze, einen Dokumentenhalter und eine zweite Maus ohne Prüfung, liegen Sie schnell über diesem Betrag.
Die Rechnung zeigt nur die Größenordnung. Sie ist kein Nachweis, dass sich die Prüfung in jedem Betrieb rechnet.
Was Sie sich sparen können
Vieles, was als Ergonomiezubehör verkauft wird, löst keine belegte Anforderung. Das lässt sich nicht pauschal für jedes Produkt sagen, aber die Prüfung zeigt schnell, was entfällt.
Kein Bedarf besteht, wenn Ihr Platz die jeweilige Anforderung schon erfüllt. Eine Fußstütze bei passender Sitzhöhe ist ebenso unnötig wie ein Notebookständer bei vorhandenem separatem Monitor.
Achten Sie außerdem auf Ordnung. Die Checkliste nennt Kabel als typische Stolperfallen im Homeoffice. Taschen, Schuhe und Papierkörbe sollten aus dem Weg geräumt werden.
Das ist kein Zubehörkauf, sondern eine Aufräumaufgabe. Sie wirkt sofort und kostet nichts.
Ihr Prüfplan in fünf Schritten
- Stellen Sie den Stuhl so ein, dass Ober- und Unterschenkel etwas mehr als 90 Grad bilden und die Füße am Boden stehen.
- Prüfen Sie die Tischhöhe über den rechten Winkel der aufliegenden Unterarme.
- Trennen Sie Tastatur und Maus vom Notebook und halten Sie 10 bis 15 Zentimeter Abstand zur Tischkante.
- Stellen Sie den Bildschirm auf 50 bis 80 Zentimeter Sehabstand und höchstens auf Augenhöhe ein.
- Ordnen Sie häufig genutzte Arbeitsmittel im zentralen Blickfeld an und räumen Sie Kabel aus dem Weg.
Notieren Sie nach jedem Schritt, ob die Anforderung erfüllt ist. Nur offene Punkte kommen für Zubehör in Frage.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Fußstütze, wenn mein Stuhl höhenverstellbar ist?
Nur wenn die Füße trotz passender Sitzhöhe nicht auf dem Boden stehen. Die Checkliste nennt die Fußstütze als Hilfsmittel genau für diesen Fall.
Reicht ein Notebookständer allein?
Nein. Die Checkliste verknüpft den Ständer bei kleinen Displays mit der zwingenden Ergänzung durch zusätzliche Maus und Tastatur.
Welchen Sehabstand soll mein Bildschirm haben?
Die Checkliste nennt 50 bis 80 Zentimeter. Die DGUV-Regel 115-401 gibt mindestens 50 Zentimeter an. Beide Werte passen zusammen.
Ist ein Dokumentenhalter immer sinnvoll?
Nein. Er lohnt, wenn häufig genutzte Vorlagen sonst außerhalb des zentralen Blickfelds liegen und die Tischfläche es zulässt.
In diesem Leitfaden
- Ergonomische Maus: Armhaltung am Arbeitsplatz prüfenErgonomische Maus prüfen: So kontrollieren Sie Armhaltung, Tastaturabstand und getrennte Eingabe nach der DGUV-Checkliste Schritt für Schritt.
- Monitorhalterung prüfen und Bildschirm ergonomisch aufstellenMonitorhalterung prüfen: Blickhöhe, Sehabstand 50 bis 80 cm, Tischfläche und Beinraum nach DGUV-Werten mit einem Bewertungsbogen kontrollieren.
- Wann hilft ein Dokumentenhalter am Arbeitsplatz?Dokumentenhalter sinnvoll einsetzen: zentrales Blickfeld, Tischfläche und Tastaturzone prüfen. Drei qualitative Kriterien, zwei Beispielszenarien.