Arbeitsplatzzubehör

Teil von Welches Arbeitsplatzzubehör verbessert die Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz und welches ist unnötig?

Monitorhalterung prüfen und Bildschirm ergonomisch aufstellen

Monitorhalterung prüfen: Blickhöhe, Sehabstand 50 bis 80 cm, Tischfläche und Beinraum nach DGUV-Werten mit einem Bewertungsbogen kontrollieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fünf Prüffelder entscheiden, ob Ihre Aufstellung passt: Blickhöhe, Sehabstand, Tischfläche, Beinraum, Reflexionen.
  • Die DGUV nennt einen Sehabstand von 50 bis 80 cm und eine oberste Bildschirmzeile maximal auf Augenhöhe (Sehabstand zwischen Augen und Bildschirm).
  • Wandmontage, VESA-Maße und Traglasten klammert dieser Text aus, dazu liefern die Quellen keine Werte.

Bildschirmhöhe: oberste Zeile auf Augenhöhe

Stellen Sie sich aufrecht vor den Bildschirm und schauen Sie auf die oberste Textzeile. Sie darf höchstens auf Augenhöhe liegen, besser etwas darunter. Die DGUV-Regel 115-401 beschreibt die Bildschirmhöhe als so niedrig wie möglich, die oberste Zeile maximal auf Augenhöhe (ergonomische Bedingungen für Bildschirmarbeitsplätze).

Der Blick soll leicht nach unten gerichtet sein. Ein fester Standfuß lässt sich meist nur neigen, nicht in der Höhe verschieben. Genau hier trennt sich der Bedarf: Reicht die Neigung nicht, brauchen Sie eine höhenverstellbare Halterung oder ein niedrigeres Möbel.

Sehabstand: 50 bis 80 cm als Korridor

Messen Sie mit dem Maßband vom Auge zur Bildschirmoberfläche. Die DGUV-Checkliste gibt 50 bis 80 cm an und verbindet den Abstand mit der Schriftgröße: Bei 50 cm sollten Großbuchstaben 3,2 bis 4,5 mm messen, bei 80 cm sind es 5,2 bis 7,3 mm (Sehabstand).

Ein Monitorarm hilft vor allem, wenn der Tisch zu tief ist und Sie den Bildschirm sonst nicht weit genug nach hinten schieben können. Er ist dagegen kein Ersatz für eine falsche Schriftgröße.

Tischfläche und Beinraum als Grenzen

Prüfen Sie zuerst, wie viel Arbeitsfläche tatsächlich frei bleibt. Die Branchenregel nennt mindestens 160 cm mal 80 cm Tischfläche und mindestens 85 cm Beinraumbreite, besser 120 cm oder mehr (Tischabmessungen).

Steht der Monitor auf einem eigenen Sockel, verliert die Tischplatte Tiefe. Ein Arm kann diesen Platz zurückgewinnen. Er verkleinert aber nicht die Beinraumbreite, denn die bestimmt das Möbel.

Bewertungsbogen: fünf Felder, ein Ergebnis

Feld Prüffrage Ergebnis
Bildschirmhöhe Oberste Zeile höchstens auf Augenhöhe? passt / Höhe anpassen
Sehabstand Zwischen 50 und 80 cm? passt / Abstand ändern
Tischfläche Mindestens 160 cm mal 80 cm frei? passt / Fläche ordnen
Beinraum Mindestens 85 cm breit? passt / Möbel prüfen
Reflexionen Blendung und Spiegelung vermieden? passt / Standort ändern

Füllen Sie das Beispiel bewusst als Beispiel aus und nicht als Messprotokoll: Notieren Sie links Ihr Ergebnis, rechts den nächsten Schritt. Erst wenn zwei oder mehr Felder nicht passen, lohnt der Gedanke an eine neue Halterung.

Notebook und Reflexionen als Auslöser

Beim Notebook mit Bildschirm unter 15 Zoll kann ein Ständer helfen. Dann sind zusätzliche Maus und Tastatur zwingend erforderlich, damit Anzeige und Eingabe getrennt bleiben. Tageslicht sollte von der Seite kommen, und Fenster im Rücken oder direkt vor dem Bildschirm erzeugen ungünstige Spiegelungen (Anordnung der Arbeitsmittel).

Diese Standortfrage löst keine Halterung. Sie entscheidet aber, ob eine verstellbare Aufstellung überhaupt etwas bringt.

Was die Quellen nicht belegen

Zu VESA-Maßen, Traglasten, Wandabständen und Kabelmanagement liefern die herangezogenen DGUV-Quellen keine Werte. Kaufen Sie dort nach Herstellerangabe und prüfen Sie Gewicht und Aufnahme separat.

Das IFA hat Büroarbeitsplätze mit mehreren Bildschirmen untersucht (Bildschirmarbeit). Einzelne Modelle oder Höhenangaben für Halterungen sind damit nicht bewertet.

Häufige Fragen

Reicht ein fester Monitorfuß aus?

Ja, solange Blickhöhe, Sehabstand, Tischfläche und Beinraum passen. Sobald die Höhe nicht stimmt oder der Abstand zu klein bleibt, wird eine verstellbare Halterung nötig.

Muss ich den Bildschirm mit dem Fenster im Rücken aufstellen?

Nein. Tageslicht von der Seite ist günstiger. Fenster im Rücken erzeugt Spiegelungen, ein Bildschirm direkt vor dem Fenster erzeugt zu starke Helligkeitsunterschiede.

Woran erkenne ich, dass ich den Bewertungsbogen wiederholen sollte?

Wenn Sie den Kopf dauerhaft heben oder senken, deutlicher als 80 cm entfernt sitzen oder der Tisch kaum freie Fläche bietet. Dann prüfen Sie die fünf Felder erneut.

Mehr aus Arbeitsplatzzubehör

Arbeitsplatzzubehör

Ergonomische Maus: Armhaltung am Arbeitsplatz prüfen

Ergonomische Maus prüfen: So kontrollieren Sie Armhaltung, Tastaturabstand und getrennte Eingabe nach der DGUV-Checkliste Schritt für Schritt.

Arbeitsplatzzubehör

Wann hilft ein Dokumentenhalter am Arbeitsplatz?

Dokumentenhalter sinnvoll einsetzen: zentrales Blickfeld, Tischfläche und Tastaturzone prüfen. Drei qualitative Kriterien, zwei Beispielszenarien.

Arbeitsplatzzubehör

Welches Arbeitsplatzzubehör verbessert die Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz und welches ist unnötig?

Prüfen Sie mit belegten DGUV-Werten, welches Arbeitsplatzzubehör Haltung und Ablauf am Bildschirm verbessert und welches Sie sich sparen können.