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Wie deutsche Unternehmen Büromöbel steuerlich absetzen nach AfA und Homeoffice-Pauschale

Büromöbel steuerlich absetzen: So nutzen Selbstständige und Firmen AfA-Tabelle, Homeoffice-Pauschale, GWG-Grenzen und KfW-Förderung korrekt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Büromöbel steuerlich absetzen heißt: Anschaffungskosten je nach Preis sofort als Betriebsausgabe oder verteilt über die AfA-Tabelle abschreiben.
  • Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr, und gilt nur für Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto lassen sich im Jahr der Anschaffung voll abziehen, darüber entscheidet die Nutzungsdauer.
  • Selbstständige ordnen Büromöbel dem Betriebsvermögen zu, Kapitalgesellschaften buchen sie als Betriebsausgabe und ziehen die Vorsteuer.
  • KfW-Investitionskredite können den Kauf finanzieren, ersetzen aber die Abschreibung nicht.

Wann Büromöbel Betriebsvermögen sind und wann sie ins Homeoffice gehören

Wer ein Büro unterhält, kauft Schreibtisch, Bürostuhl und Monitorhalterung für den Betrieb. Diese Möbel gehören zum Betriebsvermögen, sobald sie überwiegend betrieblich genutzt werden. Bei einem reinen Arbeitszimmer in der Wohnung ist die Zuordnung schwieriger, weil Wohnraum und Arbeitsbereich zusammenfallen.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts arbeiten in Deutschland mehrere Millionen Menschen in rund vier Millionen Arbeitsstätten. Viele davon sind kleine Betriebe mit wenigen Beschäftigten und einem einzigen Büro. Dort landet fast jede Anschaffung direkt in der Buchhaltung. Wie sich Unternehmen und Arbeitsstätten verteilen, zeigt die Statistik des Statistischen Bundesamts.

Selbstständige entscheiden selbst, ob sie Möbel ins Betriebsvermögen nehmen oder als Privatentnahme behandeln. Ein klar betrieblich genutztes Arbeitszimmer spricht für Betriebsvermögen. Bei Firmen mit Angestellten ist die Sache eindeutig: Möbel für das Büro sind Betriebsausgaben.

Wer ausschließlich zu Hause arbeitet, braucht trotzdem eine klare Trennung. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer, der abends als Esstisch dient, lässt sich kaum als Arbeitsmittel absetzen. Ein separates Zimmer mit Tür und fester Einrichtung schon.

Die Arbeitsstättenverordnung und die DGUV Regel 100-500 verlangen ergonomische Ausstattung. Ein höhenverstellbarer Tisch nach DIN EN 527 und ein Stuhl nach DIN EN 1335 sind also nicht nur steuerlich sinnvoll. Sie erfüllen auch die Vorgaben der Berufsgenossenschaft.

Sofortabschreibung oder AfA: die Grenzen für Büromöbel

Das Steuerrecht kennt drei Wege für Büromöbel. Welcher gilt, hängt fast nur vom Netto-Preis ab.

Preis netto Behandlung Wirkung
bis 250 Euro sofortige Betriebsausgabe voller Abzug im Anschaffungsjahr
250,01 bis 800 Euro geringwertiges Wirtschaftsgut, Wahlrecht Sofortabzug oder Sammelposten
800,01 bis 1.000 Euro geringwertiges Wirtschaftsgut, Poolabschreibung fünfjähriger Sammelposten
über 1.000 Euro reguläre AfA nach AfA-Tabelle verteilt über die Nutzungsdauer

Die Grenzen gelten netto, also ohne Umsatzsteuer, wenn der Betrieb vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wer als Kleinunternehmer keine Vorsteuer zieht, rechnet mit dem Bruttopreis.

Ein Beispiel macht es greifbar. Ein Büro in Dortmund kauft einen höhenverstellbaren Schreibtisch für 780 Euro netto, einen Bürostuhl für 420 Euro netto und eine Monitorhalterung für 190 Euro netto. Alle drei Posten liegen unter 800 Euro und lassen sich sofort als Betriebsausgabe buchen. Die Gesamtsumme von 1.390 Euro mindert den Gewinn im selben Jahr vollständig.

Anders sieht es bei einer kompletten Büroeinrichtung für 4.500 Euro netto aus. Hier greift die AfA, verteilt über mehrere Jahre. Die genaue Dauer steht in der amtlichen Tabelle.

AfA-Tabelle nutzen: Nutzungsdauer und Abschreibungssätze

Die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums nennt für Büromöbel eine Nutzungsdauer von 13 Jahren. Daraus ergibt sich ein jährlicher Abschreibungssatz von rund 7,7 Prozent der Anschaffungskosten. Der Betrag wird linear verteilt, also Jahr für Jahr in gleicher Höhe.

Wichtig ist die Unterscheidung nach Möbelart. Für Bürostühle und Schreibtische gilt die genannte Frist. Monitorhalterungen und Kleinteile werden oft kürzer abgeschrieben, weil sie technisch schneller veralten. Wer unsicher ist, fragt den Steuerberater oder prüft die aktuelle Tabelle.

Die Abschreibung beginnt im Monat der Anschaffung, nicht am Jahresanfang. Wer im Oktober kauft, zieht für dieses Jahr nur drei Monatsanteile. Das ist ein häufiger Fehler in der Praxis.

Bei einem Schreibtisch für 1.200 Euro netto ergibt sich rechnerisch eine Jahres-AfA von etwa 92 Euro. Über 13 Jahre summiert sich das auf 1.196 Euro, die restlichen vier Euro verschwinden in der Rundung. Der Aufwand ist gering, die Wirkung über die Jahre konstant.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag informiert mittelständische Betriebe regelmäßig über solche steuerlichen Fragen und Abschreibungsregeln. Wer die Tabelle einmal verstanden hat, spart sich viele Rückfragen. Die aktuellen Beiträge bündelt der DIHK unter Steuern und Finanzen im Mittelstand.

Homeoffice-Pauschale: Höhe, Voraussetzungen und Abgrenzung

Wer von zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen. Sie beträgt 6 Euro pro Kalendertag und ist auf 1.260 Euro im Jahr begrenzt. Das entspricht 210 Arbeitstagen, an denen überwiegend in der häuslichen Wohnung gearbeitet wird.

Die Pauschale ersetzt keine einzelnen Belege. Sie ist ein Pauschalabzug und setzt kein separates Arbeitszimmer voraus. Ein Schreibtisch in der Ecke des Wohnzimmers reicht aus, solange dort tatsächlich gearbeitet wird. Die genauen Bedingungen nennt die Bundesregierung in ihrer Übersicht zur Homeoffice-Pauschale der Bundesregierung.

Wichtig: Die Pauschale gilt nur für Tätigkeiten in der Wohnung, nicht für ein Büro in einem anderen Gebäude. Wer an einem Tag sowohl im Betrieb als auch zu Hause arbeitet, zählt nur den Homeoffice-Tag.

Selbstständige ziehen die Pauschale als Betriebsausgabe ab. Angestellte nutzen sie als Werbungskosten. Für Firmen mit mehreren Beschäftigten ist die Regelung dagegen nicht relevant, weil dort das Büro im Betrieb steht.

Die Pauschale und der Abzug einzelner Arbeitsmittel schließen sich nicht aus. Wer einen Bürostuhl kauft, kann ihn zusätzlich geltend machen, sofern er betrieblich genutzt wird. Die Pauschale deckt dagegen nur die laufende Nutzung der Wohnung ab.

Arbeitszimmer: was Selbstständige und Firmen ansetzen dürfen

Ein echtes Arbeitszimmer ist ein Raum, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Dann lassen sich Kosten für Miete, Nebenkosten, Strom und Einrichtung anteilig absetzen. Voraussetzung ist, dass der Raum nicht auch privat genutzt wird.

Selbstständige haben es leichter. Bei ihnen gilt das Arbeitszimmer als Betriebsstätte, wenn es den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet. Dann sind die Kosten in voller Höhe Betriebsausgabe. Ein Zweifel entsteht nur, wenn der Raum auch Gäste empfängt oder privat genutzt wird.

Firmen mit angemieteten Büroräumen haben mit dem häuslichen Arbeitszimmer selten zu tun. Ihre Möbel stehen im Betrieb und werden dort abgeschrieben. Anders ist es bei Geschäftsführern, die zusätzlich zu Hause arbeiten.

Ein Beispiel: Eine Steuerberaterin in München nutzt ein 14 Quadratmeter großes Zimmer ausschließlich für Mandantenarbeit. Sie setzt 14 Prozent der Wohnungsmiete, Heizung und Strom ab. Zusätzlich kauft sie einen Aktenschrank für 640 Euro und zieht ihn sofort ab.

Die Abgrenzung zur Homeoffice-Pauschale ist wichtig. Wer ein volles Arbeitszimmer abzieht, kann die Pauschale für dieselben Tage nicht zusätzlich nutzen. Eine Kombination ist nur bei unterschiedlichen Tagen möglich.

Belege, Rechnungen und Datum: so dokumentieren Unternehmen

Die Rechnung muss den Leistungsempfänger, den Rechnungssteller, Datum, Menge und Art der Lieferung sowie den Nettobetrag ausweisen. Bei Büromöbeln reicht eine ordentliche Handelsrechnung. Ein Kassenbon ohne Namen genügt nicht.

Das Anschaffungsdatum entscheidet über den Beginn der Abschreibung. Deshalb gehört die Rechnung mit Datum und Zahlungsbeleg in die Unterlagen. Wer per Kreditkarte zahlt, legt den Auszug dazu.

Eine Checkliste für die Buchhaltung:

  • Rechnung mit vollständigem Namen und Adresse des Betriebs
  • Datum der Lieferung oder Leistung notiert
  • Nettobetrag und Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen
  • Zahlungsnachweis abgeheftet
  • Zuordnung zum Betriebsvermögen dokumentiert
  • Bei Arbeitszimmer: Fläche und Nutzungsanteil berechnet
  • Bei GWG: Preisgrenze geprüft und vermerkt

Wer mehrere Möbel in einem Vorgang kauft, sollte die Positionen einzeln aufführen. Nur so lässt sich später nachvollziehen, welcher Posten sofort abgezogen und welcher abgeschrieben wurde.

Bei einer Betriebsprüfung zählt die Nachvollziehbarkeit. Ein sauber geführtes Anlagenverzeichnis mit Nutzungsdauer und Jahressatz verhindert Rückfragen. Das gilt besonders für teure Einzelstücke.

Typische Fehler bei Sammelposten und geringwertigen Wirtschaftsgütern

Der Sammelposten ist praktisch, aber nicht immer die beste Wahl. Wer ihn bildet, schreibt die gesamte Summe über fünf Jahre ab. Ein Sofortabzug ist bei einem einzelnen Wirtschaftsgut bis 800 Euro oft günstiger.

Ein häufiger Fehler ist die Vermischung. Werden Möbel und Technik in einem Sammelposten gebündelt, obwohl einzelne Teile unter 250 Euro liegen, geht der Sofortabzug verloren. Besser getrennt buchen.

Ein zweiter Fehler betrifft die Umsatzsteuer. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, rechnet netto. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, rechnet brutto. Wird das verwechselt, verschieben sich die Grenzen.

Ein dritter Fehler ist das fehlende Anlagenverzeichnis. Ohne Aufstellung lässt sich später nicht belegen, welcher Betrag in welchem Jahr abgezogen wurde. Das Finanzamt verlangt bei größeren Beträgen eine nachvollziehbare Zuordnung.

Schließlich wird die Nutzungsdauer oft zu kurz angesetzt. Wer einen Schreibtisch über drei Jahre abschreibt, muss mit Korrekturen rechnen. Die AfA-Tabelle gibt den Rahmen vor.

Wann KfW-Förderung und Abschreibung nebeneinander möglich sind

Die KfW bietet Unternehmen Kredite für Investitionen und Wachstum. Damit lassen sich Büromöbel, Beleuchtung und Geräte finanzieren, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die passenden Programme listet die KfW unter KfW-Investitionsförderung für Unternehmen.

Förderkredit und Abschreibung schließen sich nicht aus. Der Kredit ist eine Finanzierung, die Abschreibung eine steuerliche Verteilung. Beide laufen parallel, weil sie unterschiedliche Zwecke haben.

Wichtig ist die Trennung der Beträge. Die Zinsen für den Kredit sind Betriebsausgaben. Die Anschaffungskosten selbst werden nach AfA oder als GWG behandelt. Wer beides vermischt, bucht doppelt.

Für energetische Maßnahmen wie eine neue Bürobeleuchtung gibt es eigene KfW-Programme. Sie betreffen das Gebäude, nicht die Möbel. Eine Kombination mit der Möbelabschreibung ist möglich, solange die Maßnahmen getrennt abgerechnet werden.

Vor der Antragstellung sollte der Betrieb die Fördervoraussetzungen prüfen. Viele Programme verlangen eine Mindestinvestition und einen Antrag vor Beginn der Maßnahme. Wer erst nach dem Kauf fragt, verliert den Anspruch.

Häufige Fragen

Wie lange werden Büromöbel nach AfA abgeschrieben?

Die AfA-Tabelle nennt für Büromöbel eine Nutzungsdauer von 13 Jahren. Daraus ergibt sich ein jährlicher Satz von rund 7,7 Prozent, verteilt auf die Anschaffungskosten.

Bis zu welchem Preis kann ich Büromöbel sofort absetzen?

Bis 800 Euro netto gilt das Wirtschaftsgut als geringwertig und kann im Anschaffungsjahr voll abgezogen werden. Darüber entscheidet die AfA-Tabelle über die Verteilung.

Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Selbstständige?

Ja. Selbstständige ziehen die Pauschale als Betriebsausgabe ab, Angestellte als Werbungskosten. Sie beträgt 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr.

Kann ich Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale kombinieren?

Für dieselben Tage nicht. Wer ein volles Arbeitszimmer abzieht, nutzt die Pauschale nur an anderen Tagen. Eine Doppelnutzung ist ausgeschlossen.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung ohne Anlagenverzeichnis?

Das Finanzamt kann die Abschreibung kürzen oder den Sofortabzug streitig stellen. Ein Verzeichnis mit Datum, Preis und Nutzungsdauer verhindert Rückfragen.

Kann ich KfW-Kredit und Abschreibung gleichzeitig nutzen?

Ja. Der Kredit finanziert den Kauf, die Abschreibung verteilt die Kosten steuerlich. Die Zinsen sind zusätzlich Betriebsausgabe.

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